Eltern Interviews

Experteninterview Dyskalkulie: Diagnose und Behandlung

27. August 2019

Dyskalkulie ist eine Lernbehinderung oder sog. „Teilleistungsstörung“, die glücklicherweise heute als solche anerkannt ist, aber im Schulalltag im Vergleich zur Legasthenie immer noch nicht so viel Aufmerksamkeit bekommt. Wir sind selbst als Familie betroffen und können ein Lied davon singen, wie langwierig der Weg bis zum Nachteilsausgleich und Förderung ist. Glücklicherweise gibt es aber positive Entwicklungen, gerade auch bei der Diagnostik der Rechenstörung, was auch ein Erfolg der Lobbyarbeit des Bundesverbandes Legasthenie und Dyskalkulie ist, der sich schon seit 45 Jahren für Betroffene einsetzt. Ich spreche heute im Interview mit der Bundesvorsitzenden Tanja Scherle über das öffentliche Bewusstsein zum Thema Dyskalkulie, den Stand der Diagnose und darüber, ob es einen Rechtssanpruch auf Nachteilsausgleich gibt.

Dyskalkulie: Welche Möglichkeiten zur Diagnose gibt es heute?

Ist das Problem Dyskalkulie bei Mathematik-Lehrern eigentlich präsent genug bzw. haben sie heute wirklich effektive Diagnose Verfahren und auch didaktische Möglichkeiten zur Hand?

Inwieweit bei den Lehrkräften das Verständnis zur Dyskalkulie vorhanden ist, lässt sich nicht unbedingt pauschalisieren. Grundsätzlich spielt das persönliche Interesse der einzelnen Lehrkraft eine Rolle. Es gibt nach wie vor keine Verpflichtung, während des Lehramtsstudiums an Vorlesungen zum Thema Dyskalkulie teilzunehmen. Studierende können dies lediglich als Wahlfach belegen. In den meisten Bundesländern gibt es zudem keine Verpflichtung, dass sich die Lehrkräfte zum Thema fortbilden.

Durch Öffentlichkeitsarbeit, wie z. B. im Rahmen der didacta, durch unsere BVL-Kongresse, unsere BVL-Ratgeber aber auch durch Veranstaltungen unserer Landesverbände, erheben wir unsere Stimme für Schülerinnen und Schüler mit Legasthenie und Dyskalkulie, informieren Schulleiter und Lehrkräfte und sind auch – durch Vertreter unserer Landesverbände – mit den Bildungsministerien der Länder in Kontakt. Leider stellen wir häufig fest, dass an Schulen das Thema Rechenstörung noch immer nicht so präsent ist, wie wir uns das wünschen.

Mit der Veröffentlichung der S3 Leitlinie „Diagnostik und Behandlung der Rechenstörung“ haben Lehrkräfte seit vergangenem Jahr eine wissenschaftlich fundierte Empfehlung zur Diagnostik und Förderung (einschl. einer Auflistung von Rechentests und empfohlenen Förderprogrammen) an der Hand. Die medizinische Leitlinie beinhaltet ein Kapitel „Anwendung der Empfehlungen in der Schule“, in dem auch auf die notwendige frühzeitige Erkennung und Förderung bei Risikokindern hingewiesen wird. 

Um auf Ihre Frage zurückzukommen: Ja, es gibt standardisierte, effektive Diagnoseverfahren und es gibt Förderprogramme, die nachweislich darin unterstützen, die Rechenleistungen zu verbessern.

Probleme mit dem Nachteilsausgleich bei Dyskalkulie

Stichwort Nachteilsausgleich: Kommt dieser wirklich allen betroffenen Schülern vollumfänglich zu Gute und wenn nein: Was kann man konkret als Eltern tun, um seinem Kind zu helfen?

Hier möchte ich zunächst auf die Erkenntnisse der medizinischen Leitlinie verweisen. Diese stellt klar fest, dass schulische Maßnahmen im Bereich des Nachteilsausgleichs und Notenschutzes „wichtige Entlastungs- und Unterstützungsmaßnahmen für eine erfolgreiche schulische Laufbahn und spätere Bildungs- und Berufskarriere der betroffenen Person“ darstellen.

Häufig stellen wir aber fest, dass Eltern seitens der Schulen nicht ausreichend über ihre Rechte informiert werden. Wir empfehlen daher den Eltern, Mitglied im BVL und seinen Landesverbänden zu werden und sich von dort individuell beraten zu lassen, wie das Kind bestmögliche Unterstützung erhalten kann.

Zu berücksichtigen ist allerdings, dass der BVL und auch die LVLs in ihrer Position als Selbsthilfeverband nicht berechtigt sind, Betroffene oder ihre Angehörigen juristisch zu beraten. In rechtlich unklaren Fällen müssen sich die Eltern direkt an einen Juristen wenden. 

Im Übrigen empfehlen wir Eltern, die Diagnose einer Rechenstörung durch Ärzte für Kinder- und Jugendpsychiatrie und -psychotherapie oder Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten stellen zu lassen. Informationen zur Diagnostik, zur Förderung sowie Tipps für den Alltag können Eltern unserem kostenfreien A-Z Info-Mailing entnehmen.

Gibt es einen Rechtsanspruch auf Nachteilsausgleich?

Aus der vorliegenden Literatur und aus Rechtsgutachten ist uns bekannt, dass Maßnahmen des Nachteilsausgleichs mit Art. 3 Abs. 3 Satz 2 GG (Benachteiligungsverbot Behinderter) gerechtfertigt werden können und daher verfassungsrechtlich zulässig sind. Der Nachteilsausgleich bei Teilleistungsstörungen ist allerdings ein äußerst komplexes Thema.

Teilleistungsstörungen wie Legasthenie und Dyskalkulie sind neurobiologische Störungen, die nach dem neu definierten ICF-Behindertenbegriff (Einteilung der WHO) zu den anerkannten Behinderungen gehören, denn Betroffene werden an der wirksamen und gleichberechtigten Teilhabe an der Gesellschaft gehindert. Es ist in diesem Zusammenhang nicht erforderlich, dass eine Schwerbehinderung vorliegt.

Die Zurückhaltung der Bildungsministerien in der Schulgesetzgebung wird bisweilen auch damit begründet, dass es bei der Rechenstörung – anders als bei der Legasthenie – nicht um Probleme in der „technischen Umsetzung“ geht, sondern um solche in der Leistung, die durch die Tests ja gerade geprüft werden soll.

Wir wissen heute aufgrund neuerer Forschungsergebnisse aber auch, dass z. B. die Gewährung einer Schreibzeitverlängerung, die Unterstützung durch technische Hilfsmittel dazu führen kann, dass Defizite, die aufgrund einer Rechenstörung bestehen, kompensiert werden können.

Einen Handlungsbedarf in der schulrechtlichen Gesetzgebung sehen wir auch dort, wo die Mathematiknote darüber entscheidet, ob ein Schüler versetzt wird, welche Schulform er besucht oder einen bestimmten Schulabschluss erhält. Ich habe bereits in der BVL-Presseerklärung darauf hingewiesen, dass diese Diskriminierung, die Menschen mit Dyskalkulie noch immer erfahren, dazu führt, dass Schüler ihre Potenziale nicht entfalten können und dem Arbeitsmarkt gut qualifizierte Mitarbeiter verloren gehen. Der BVL und seine Landesverbände setzen sich für die Herstellung von echter Chancengleichheit ein.

Dyskalkulie und die weiterführende Schule

Ist der Eindruck richtig, dass gerade auch auf weiterführenden Schulen (Gymnasien) der Nachteilsausgleich bei Legasthenie viel besser umgesetzt wird als bei Dyskalkulie?

Beim Blick auf die Vorschriften der einzelnen Bildungsministerien bestätigt sich bedauerlicherweise dieser Eindruck. Hier sehen wir als Verband einen großen Handlungsbedarf, damit Chancengerechtigkeit geschaffen wird und Schüler Abschlüsse erhalten, die ihren Begabungen entsprechen.

Großes Problem Bildungsföderalismus

Ist unser föderales Bildungssystem in Deutschland bei der Unterstützung von betroffenen Schülern hier eigentlich hinderlich?

Ja, bisweilen ist das durchaus erschwerend für unsere Lobbyarbeit, da im Grunde 16 verschiedene Kultusminister unsere Ansprechpartner sind und die alle einzeln zu überzeugen sind.

Wir wollen allerdings nicht nur schwarz sehen: In der Vielfalt gibt es auch positive Beispiele zu Regelungen des Nachteilsausgleichs.  Dies kann hilfreich in der Argumentation sein. So können wir zum Beispiel in einem Bundesland, in dem es aktuell keinen Nachteilsausgleich bei Dyskalkulie gibt, durchaus z.B. auf Berlin verweisen, wo es entsprechende Regelungen gibt.

Zu erwähnen ist an dieser Stelle auch die Kultusministerkonferenz (KMK), die Empfehlungen herausgibt. Das Problem ist: Die Empfehlungen der KMK, zuletzt überarbeitet 2007, sind überaltet und berücksichtigen nicht den aktuellen Stand der Wissenschaft, das bedeutet, dass z.B. die Empfehlungen für die Schule der medizinischen Leitlinie durch die KMK nicht umgesetzt wurden. So weist die Empfehlung der KMK darauf hin, „dass ein Verzicht auf Bewertung von Rechenleistungen im Fach Mathematik und in den naturwissenschaftlichen Fächern nicht möglich ist.“  Gleichzeitig empfiehlt die KMK, die „…pädagogischen Möglichkeiten in der Schule durch eine differenzierte Förderung auszuschöpfen…“. Leider müssen wir feststellen, dass – auch aufgrund des Lehrermangels – nicht einmal die genannte differenzierte Förderung an Schulen stattfindet.

Eine Überarbeitung dieser Empfehlungen durch die KMK unter Berücksichtigung neuer wissenschaftlicher Erkenntnisse halten wir für dringend erforderlich.

Was kann man als Eltern bei Rechenschwäche tun?

Kinder mit Dyskalkulie kämpfen zusätzlich zu ihrer Beeinträchtigung auch mit Enormem psychischen Druck. Wie kann man seinem Kind helfen, wenn von Schule und Lehrern wenig Unterstützung erfolgt?

Wichtig ist zunächst – neben der Akzeptanz – an das Kind zu glauben, dem Kind den Rücken zu stärken und geduldig Hilfestellung zu geben, Stärken bewusst zu stärken und Misserfolge nicht zu dramatisieren.

Und – auch wenn die Schule nur wenig unterstützt – immer wieder die Zusammenarbeit mit der Schule, den Kontakt zu den Lehrkräften zu suchen.

Bei der häuslichen Unterstützung ist darauf zu achten, dass das Eltern-Kind-Verhältnis durch z.B. ständig angespannte Hausaufgabensituationen nicht übermäßig belastet wird. Aus Studien ist bekannt, dass Schüler mit einer Rechenstörung häufiger als andere z.B. unter Angststörungen leiden.

Bei schwerwiegenden psychischen Problemen sollte daher der Kontakt zu Fachärzten/Therapeuten nicht gescheut werden. Auf der Homepage des BVL finden Eltern eine Auflistung von Dyskalkulietherapeuten, die eine Weiterbildung nach dem BVL-Standard absolviert haben.

Dyskalkulie vor dem Hintergrund des Lehrermangels

Vor dem Hintergrund des Fachkräftemangels ist die versäumte Integration von Kindern mit Legasthenie/Dyskalkulie eigentlich fatal, oder?

Der BVL entwickelt derzeit Lösungsvorschläge, wie – trotz Lehrermangel – gute Lösungen für unsere Kinder gefunden werden, indem qualifizierte Lerntherapeuten, z. B. Dyskalkulietherapeuten, die nach dem BVL-Standard weitergebildet wurden, Lehrkräfte in den Schulen unterstützen. Es gibt in Deutschland durchaus Projekte, die beispielhaft für andere Schulen sein können.  Wir sehen darin einen Weg, um gute Lösungen für die Zukunft unserer Kinder zu entwickeln.

Wie setzt sich Ihr Verband ein und wie kann man Ihre Arbeit unterstützen?

Unser Leitbild spricht vom BVL als Wegbereiter für individuelle Bildungschancen und skizziert unseren Weg mit 3 Spuren:

  • Unterstützung von Betroffenen, Eltern, Lehrkräften und Interessierten durch Beratungsangebote und Informationen
  • Eintreten für ein Umfeld, das Stärken von Menschen erkennt und fördert, z. B. durch frühzeitige Diagnostik, individuelle Förderung und passende Rahmenbedingungen in Schule, Ausbildung und Beruf
  • Eintreten für Chancengleichheit durch aktive Lobby- und Öffentlichkeitsarbeit.

Eltern können uns unterstützen, indem sie

  • Mitglied werden – Nur wenn wir viele Mitglieder haben, werden wir auch von der Politik gut wahrgenommen.
  • und vor Ort aktiv werden (z. B. einen Elternarbeitskreis an der Schule gründen, sich an Elternarbeit der Schule beteiligen, politisch aktiv werden, …)

Wir freuen uns über viele Unterstützer, die uns helfen, damit wir anderen helfen können – gemeinsam für Ihre Ziele. Der BVL hilft dabei und vertritt die Interessen von Eltern.

Liebe Frau Scherle, danke für Ihre Arbeit und weiterhin viel Erfolg!

FOTO: ©Bundesverband Legasthenie und Dyskalkulie e.V. + Pixabay

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