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Was beim Antrag auf Kinderkrankengeld zu beachten ist

5. Juli 2017

Das Kind ist krank und neben der Sorge um Sohn oder Tochter geht der Stress auch schon los. Welcher Elternteil bleibt nun zu Hause? Kann ich von zu Hause weiterarbeiten oder muss ich tatsächlich meine Arbeit komplett niederlegen? Viele kleine Krankheiten sind zum Glück nach ein paar Tagen wieder ausgestanden, manchmal aber fällt man als Arbeitnehmer aufgrund Krankheit des Kindes länger aus. Zum Glück gibt es bei uns das Kinderkrankengeld, dass den Verdienstausfall abpuffern kann.

Kinderkrankengeld: Experteninterview

Heute spreche ich mit Katrin Pumm, die bei der Siemens Betriebskrankenkasse Expertin für das Thema Kinderkrankengeld ist. Sie gibt wertvolle Tipps, was Eltern beachten sollten, die mit ihren kranken Kindern zu Hause bleiben müssen und Kinderkrankengeld beantragen wollen.

Kinderkrankengeld Interview mit Expertin Katrin Pum der SBK Frau Mutter Blog

Was ist denn überhaupt Kinderkrankengeld und wer ist berechtigt, es zu beziehen?

Wie sicher auch alle deine Leser wissen, sind Kinder besonders anfällig für ansteckende Krankheiten – was berufstätige Eltern häufig vor Probleme stellt. Ihr habt zwar einen Anspruch darauf, bei eurem kranken Kind zu bleiben und es zu pflegen, allerdings muss euer Arbeitgeber euch während dieser Fehltage keinen Lohn zahlen. Hier springen die gesetzlichen Krankenkassen ein: Das sogenannte Kinderkrankengeld hilft Eltern, die ein krankes Kind betreuen müssen und deshalb nicht arbeiten gehen können. Krankenkassen zahlen ihren Versicherten im Krankheitsfall eines Kindes einen großen Teil des Gehalts, sodass zu den Sorgen ums Kind nicht noch finanzielle Probleme kommen. Wichtig ist nur, dass euer Kind ebenfalls gesetzlich versichert ist.

Wieviel Kinderkrankengeld bekommen Eltern maximal, wie lange und bis zu welchem Alter des Kindes?

Gesetzliche Krankenkassen zahlen Kinderkrankengeld für Kinder bis zum Alter von zwölf Jahren. Bei Kindern mit Behinderung entfällt diese Altersgrenze übrigens, solange sie sich noch in der Familienversicherung befinden. Die Krankenkasse übernimmt 90 Prozent des ausgefallenen Nettogehalts. Wenn ihr in den letzten 12 Monaten davor Einmalzahlungen wie Urlaubsgeld oder Weihnachtsgeld erhalten habt, sogar 100 Prozent. Begrenzt ist dies jedoch auf maximal 101,50 Euro pro Kalendertag, und zwar für maximal zehn Tage im Jahr. Diese zehn Tage im Jahr können jeweils beide Elternteile beanspruchen – zusammen ergeben sich also zwanzig Tage. Bei mehr als zwei Kindern ist der Anspruch auf insgesamt 25 Tage je Elternteil begrenzt. Die gute Nachricht für Alleinerziehende: Sie erhalten je Kind 20 Tage lang Kinderkrankengeld, bei mehr als zwei Kindern sogar bis zu 50 Tage. Kleiner Wermutstropfen: Auch auf das Kinderkrankengeld werden Beiträge zur Sozialversicherung fällig.

 Welche Formalien gilt es zu beachten, damit das Kinderkrankengeld zügig bezahlt wird?

Wichtig ist eine Bescheinigung des Arztes, dass dein Kind krank ist und dich braucht, um gesund zu werden. Der Arzt stellt hierzu nach der Untersuchung einen Krankenschein aus. Alles Weitere ist ganz leicht: Ihr müsst nur die Rückseite der Bescheinigung ausfüllen und unterschreiben. Dies ist der Antrag auf Kinderkrankengeld, der nun bei der Krankenkasse eingereicht wird. Manche Arbeitgeber wünschen auch eine Bescheinigung für ihre Unterlagen. Solltet der Kinderarzt hierfür keine zusätzliche Bescheinigung ausgestellt haben, reicht im Normalfall auch eine Kopie der Bescheinigung für die Krankenkasse aus. Ein wichtiger Tipp: Falls der Arzt die Diagnose des Kindes auf der Vorderseite der Bescheinigung vermerkt hat, sollte diese für den Arbeitgeber unkenntlich gemacht werden.

Können Eltern untereinander Ansprüche übertragen?

Grundsätzlich ist es auch möglich, den Anspruch der Mutter auf den Vater zu übertragen oder umgekehrt. Wichtig ist, dass der Arbeitgeber hierbei zustimmt, wenn ein Elternteil seinen Anspruch auf Freistellung schon ausgeschöpft hat. Stimmt der Arbeitgeber zu, muss die Übertragung des Anspruchs schriftlich bei der Krankenkasse des Elternteils beantragt werden, der den Anspruch überschreiben möchte.

Wenn das Kind krank ist, kann man sich eigentlich nicht um Formalien kümmern. Wie hilft hier die SBK den Versicherten?

Leistungsumfang und Leistungsdauer sind gesetzlich vorgeschrieben, deshalb bieten hier alle Krankenkassen das Gleiche. Unsere Erfahrung jedoch zeigt: Die meisten Versicherten haben noch ein paar Fragen zum Antrag, und natürlich sollte das Geld schnell auf dem Konto sein – spätestens wenn die nächste Miete fällig wird. Es ist also hilfreich, wenn eine Kasse ihre Versicherten hier unterstützt. Ideal ist es, wenn sie Eltern bei der Antragsstellung so viel Arbeit wie möglich abnimmt – das tun bei uns die persönlichen Kundenberater. Jeder Versicherte kann sich immer an die gleiche für sie oder ihn zuständige Person wenden und landet nicht in einem Callcenter, weswegen man Krankheitsgeschichten nicht immer von vorne erzählen muss. Die Kundenberater holen für das Kinderkrankengeld zum Beispiel auch gerne die erforderlichen Lohnnachweise vom Arbeitgeber ein. Somit bleibt mehr Zeit, um sich um das kranke Kind zu kümmern. Die Leistung ist also immer die gleiche – wie Versicherte jedoch an die Leistung kommen, da gibt es große Unterschiede.

Ist es eigentlich immer noch hauptsächlich der Job von Mama, sich um das kranke Kind zu kümmern?

Hauptsächlich bleiben noch mehr Mütter zuhause. Wir haben uns aber mal die Daten unserer Versicherten angesehen und festgestellt: Erfreulicherweise bleiben auch immer mehr Väter zuhause, um sich um ihr krankes Kind zu kümmern – es tut sich also etwas. In 25 Prozent der Fälle übernimmt der Vater die Versorgung des Kindes. 2015 gingen 7.706 registrierte Arbeitsunfähigkeitsfälle wegen krankheitsbedingter Kinderbetreuung von SBK-Versicherten auf das Konto der Väter. Diese Zahl ist für das Jahr 2016 auf 8.979 Fälle gestiegen. Das entspricht einer Steigerung von über 15 Prozent. Den Großteil übernehmen jedoch, wie bereits erwähnt, immer noch die Mütter. Sie kamen vergangenes Jahr auf 24.983 Fehltage. Im Schnitt bleibt ein Elternteil – egal ob Mama oder Papa – pro Krankheitsfall zwei Tage am Stück zuhause, um sich um das kranke Kind zu kümmern.

Dieser Beitrag ist gesponsert und entstand in Kooperation mit der SBK.

 

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